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Konzept für die Öffnung der Jugendzentren Hotspot und MeetU

Die Hygienemaßnahmen für das Konzept orientieren sich am Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen NRW.

Hotspot

Das Hotspot soll ab Donnerstag, 14.05. von 12 Uhr bis 14 Uhr erstmal an vier Tagen pro Woche für alle Kinder von 7 bis 12 Jahren öffnen und von 16 Uhr bis 18 Uhr für alle Jugendlichen über 12 Jahren.

Die Besucher*innen sollen sich vorher telefonisch für die jeweiligen Tage anmelden, da maximal 10 Personen gleichzeitig im Haus sein dürfen.

Es können zwei Besucher*innen PC spielen, zwei Besucher*innen können sich im Wintergarten aufhalten, zwei Besucher*innen können im Thekenraum sein und vier Besucher*innen können den Billardraum nutzen.

MeetU

Das MeetU soll ab Donnerstag, 14.05. von 15 bis 19 Uhr erstmal an vier Tagen pro Woche für alle Altersgruppen öffnen.

Die Besucher*innen sollen sich vorher telefonisch für die jeweiligen Tage anmelden, da maximal 8 Personen gleichzeitig im Haus sein dürfen.

Es können zwei Personen PC spielen, zwei Personen können Billard spielen, zwei Personen dürfen sich in der Küche aufhalten und zwei Personen im Wohnzimmer.

Falls jemand spontan vorbeikommt und die maximale Personenzahl noch nicht erreicht ist, darf er/sie gerne ins Haus kommen.

Allgemeine Regelungen:

  • Zugang haben nur gesunde Besucher*innen mit Mundschutz. Dieser ist während des gesamten Aufenthaltes im Haus zu tragen.

  • Kranke Besucher*innen, insbesondere, mit Fieber, Husten, Halsschmerzen, neu auftretenden Geschmacks- und Geruchsstörungen sowie anderen grippeähnlichen Symptomen werden nach Hause geschickt.

  • Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden Anwesenheitslisten mit Namen, Telefonnummer, Datum geführt und 14 Tage aufbewahrt.

  • Die Abstandsregelung von mindestens 1,50 Meter wird auf dem gesamten Gelände eingehalten.

  • Falls jemand den Raum wechseln möchte, soll er/sie sich durch Rufen vergewissern, dass der Flur frei ist.

  • Beim Betreten der Räumlichkeiten ist das Händewaschen oder wahlweise desinfizieren erforderlich. Eine entsprechende Ausstattung ist gewährleistet.

  • Je nach Raumgröße ist eine maximale Anzahl von Personen zur Nutzung festgelegt. Der Zutritt wird so gestaltet, dass sich maximal eine Person pro 5 Quadratmeter in den Räumen aufhält. Bei bewegungsorientierten Angeboten sind 10 Quadratmeter pro Person vorgesehen.

  • Veranstaltungen müssen bis auf Weiteres unterbleiben.

  • Schilder mit Informationen zu den Hygienemaßnahmen werden für alle sichtbar aufgehängt.

  • Spielgeräte werden nach Gebrauch desinfiziert.

  • Die Räume werden häufig gelüftet und die Türgriffe werden durch die Mitarbeiterinnen halbstündlich desinfiziert.

  • Sofern das Wetter es zulässt, können sich die Kinder und Jugendlichen mit der Abstandregelung ohne Maske draußen aufhalten.